Pfarrgemeinderatswahl 2026

Informationen zur Wahl des neuen Pfarrgemeinderats

Denn Gott hat uns nicht einen Geist der Verzagtheit gegeben, sondern den Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit

2. Timotheus 1,7

  • WER darf wählen

    Wahlberechtigt zur Wahl des Pfarrgemeinderats im Pfarrverband Oberhaching ist, wer

    … das 14. Lebensjahr vollendet hat

    … und katholischer Christ / katholische Christin ist

    … und in Oberhaching, Oberbiberg oder Kreuzpullach lebt.

  • WELCHE Kandidaten stehen zur Wahl

    Alle zur Wahl stehenden Kandidaten sind mit Namen und Bild auf dieser Seite veröffentlicht.
    Die Kandidatenlisten stehen auch zum Download bereit.

    Gemeindemitglieder, die zur Pfarrei St. Stephan gehören, können Kandidaten für St. Stephan wählen.
    Gemeindemitglieder, die zur Pfarrei St. Bartholomäus gehören, können Kandidaten für St. Bartholomäus wählen.

  • WIE, WANN und WO kann ich wählen

    Es gibt mehrere Möglichkeiten an der Wahl teilzunehmen:

    – Im Wahllokal vor Ort:

    Pfarrheim St. Stephan, Pfarrweg 9, Oberhaching
    Das Wahllokal ist am 28.02.2026 zwischen 17:00 – 19:00 Uhr geöffnet.

    Pfarrheim St. Bartholomäus, Ödenpullacher Straße 25, Deisenhofen
    Das Wahllokal ist am 01.03.2026 zwischen 10:00 – 12:00 Uhr geöffnet.

    Bitte bringen sie ihre Wahlbenachrichtigung mit.

    – Briefwahl:

    Briefwahlunterlagen sind im Pfarrbüro St. Stephan zu den Öffnungszeiten von Mittwoch bis Freitag zwischen 9:00 bis 11:00 Uhr erhältlich.

    – Online Wahl:

    Sie haben die Möglichkeit bereits ab dem 09. Februar bis zum 25. Februar 2026 ihre Stimme online abzugeben. Auf ihrer Wahlbenachrichtigung befinden sich die Zugangsdaten für die Online-Wahl. Wenn Sie online wählen möchten, folgen Sie bitte folgendem Link: