Aufgaben der Kirchenverwaltung:
- Finanzielle Verwaltung des Stiftungsvermögens der Pfarrei; Entscheidung über die wirtschaftlichen und finanziellen Notwendigkeiten
- Aufstellung, Beratung und Verabschiedung des jährlichen Haushalts der Pfarrgemeinde und der Kindertagesstätte
- Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Zuwendungen
- Beantragung von Zuschüssen
- Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge
- Bewirtschaftung und Instandhaltung der kirchlichen Gebäude samt Kindertagesstätte
- Betreibung einer Photovoltaikanlage
- Personalverwaltung der Angestellten der Pfarrei und Kindertagesstätte
- Rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung/Kirchengemeinde
- Trägerschaft der Kindertagesstätte
- Sorge um die ortskirchlichen Bedürfnisse und Verantwortung für die Seelsorge (Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat)
Vorschau auf die Kirchenverwaltungswahl 2024